Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Pistenfit.at – Kindergarten-Saisonverleih

Stand: Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Vermietung von Kinder-Skiausrüstung über Pistenfit.at.

Anbieter und Vertragspartner ist:

Cam & Cool’s Outdoor Sports GmbH
Iselsberg 137
9992 Iselsberg-Stronach, Österreich

Firmenbuchnummer: FN 459309f
UID: ATU71706889

E-Mail: office@pistenfit.at
Telefon: +43 676 5566019
Website: www.pistenfit.at

Verleihstandort: Mallnitz 40, 9822 Mallnitz.

„Pistenfit.at“ ist ein Angebot der Cam & Cool’s Outdoor Sports GmbH, nachfolgend „Vermieter“ genannt. Der Mietvertrag wird mit der volljährigen buchenden Person geschlossen. Die Ausrüstung ist für das bei der Buchung angegebene Kind bestimmt. Der Kindergarten ist lediglich Übergabe- und Rückgabestandort und wird nicht Vertragspartner.

2. Mietgegenstand und Mietdauer

Das Saisonset umfasst Ski einschließlich Bindung, Skischuhe, Skistöcke und eine Tragetasche gemäß der gebuchten Leistungsbeschreibung.
Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet am 30. April der jeweiligen Wintersaison. Ein abweichender, ausdrücklich vereinbarter Mietzeitraum geht dieser Regelung vor. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Die Ausrüstung bleibt Eigentum des Vermieters. Bestimmte Marken, Modelle oder Farben werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Bestandteil der Buchung vereinbart wurden.

3. Buchung, Vertragsabschluss und Zahlung

Die Buchung erfolgt online über das auf Pistenfit.at eingebundene Buchungssystem.
Vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung werden der Leistungsumfang, der Mietzeitraum und der Gesamtpreis einschließlich Steuern und ausgewählter Zusatzleistungen angezeigt. Mit der kostenpflichtigen Bestellung gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail zustande. Eine bloße automatische Eingangsbestätigung gilt noch nicht als Vertragsannahme.
Die Zahlung erfolgt bei der Onlinebuchung mit den angebotenen Zahlungsmitteln. Wird die Buchung vom Vermieter nicht angenommen, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
Ein optionaler Bruch- und Beschädigungsschutz ist nur enthalten, wenn er ausdrücklich mitgebucht wurde. Sein Preis wird vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.

4. Angaben zum Kind und Einstellung der Ausrüstung

Die buchende Person hat alle für die Auswahl und Einstellung erforderlichen Angaben vollständig und sorgfältig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere die im Buchungsformular abgefragten Angaben zu Alter, Körpergröße, Gewicht, Fahrkönnen und Fußlänge.
Die für die Skischuhauswahl abgefragte Fuß- beziehungsweise Sohlenlänge bezeichnet die gemessene Länge des Fußes in Zentimetern. Gemeint sind weder die Schuhgröße noch die äußere Sohlenlänge eines Skischuhs.
Die Auswahl der Ausrüstung und die Bindungseinstellung erfolgen durch den Vermieter anhand der erforderlichen Angaben und der tatsächlich ausgegebenen Ski-Schuh-Kombination.
Sicherheitsrelevante Änderungen, insbesondere ein Wechsel der Skischuhe, sind dem Vermieter vor weiterer Verwendung mitzuteilen. Bindungen dürfen nicht eigenständig verstellt werden. Die Ausrüstung darf ausschließlich vom angegebenen Kind verwendet werden. Eine Weitergabe oder Untervermietung ist nicht gestattet.

5. Übergabe und Passformtausch

Die Übergabe erfolgt zum gebuchten Termin am angegebenen Kindergarten beziehungsweise am ausdrücklich vereinbarten Übergabeort. Die Buchungsbestätigung ist zur Abholung mitzubringen.
Eine Abholung durch eine andere Person ist mit entsprechender Bevollmächtigung möglich.
Die Skischuhe sollen nach der Übernahme zu Hause anprobiert werden. Passt ein Bestandteil des Sets nicht, ist der Vermieter möglichst umgehend zu kontaktieren. Ein Passformtausch ist nach vorheriger Absprache innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe kostenlos im Verleihstandort Mallnitz oder beim angekündigten Tauschtermin am Kindergarten möglich.
Diese zusätzliche Tauschmöglichkeit beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche wegen mangelhafter oder ungeeigneter Ausrüstung. Ein kostenfreier Größenwechsel während der gesamten Saison ist damit nicht zugesagt.

6. Sorgfalt, Verwendung und Sicherheit

Die Ausrüstung ist bestimmungsgemäß und sorgfältig zu verwenden, angemessen zu trocknen und aufzubewahren sowie vor vermeidbaren Beschädigungen, Verwechslung und Diebstahl zu schützen.
Schäden, Funktionsstörungen oder Sicherheitsbedenken sind dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf die betroffene Ausrüstung bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden. Reparaturen und Veränderungen sind vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei notwendigen dringenden Maßnahmen, bleiben unberührt.

7. Gebrauchsspuren, Schäden, Verlust und Diebstahl

Normale Abnutzung und übliche Gebrauchsspuren durch bestimmungsgemäße Nutzung sind mit dem Mietpreis abgegolten. Dazu zählen insbesondere geringfügige, übliche oberflächliche Kratzer.
Ohne gebuchten Bruch- und Beschädigungsschutz richtet sich eine Ersatzpflicht bei Schäden, Verlust oder Diebstahl nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der bloße Eintritt eines Schadens oder Diebstahls begründet keine automatische Zahlungspflicht.
Eine gegebenenfalls geschuldete Ersatzleistung berücksichtigt den tatsächlichen Schaden sowie Alter, Zustand und Zeitwert der Ausrüstung. Der Neupreis wird nicht automatisch verrechnet.
Schäden, Verlust und Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und die Anzeigebestätigung vorzulegen.

8. Optionaler Bruch- und Beschädigungsschutz

Bei ausdrücklicher Mitbuchung übernimmt der Vermieter die Reparaturkosten für Bruch- und Beschädigungsschäden, die während der vereinbarten Mietdauer bei bestimmungsgemäßer Nutzung an den gemieteten Ski, Skischuhen oder Skistöcken entstehen.
Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt der Vermieter gleichwertigen Ersatz bereit. Für den abgedeckten Schaden sowie die entsprechende Reparatur oder Ersatzbereitstellung entstehen der mietenden Person keine zusätzlichen Kosten. Es besteht kein Selbstbehalt.
Nicht umfasst sind Verlust, Diebstahl und vorsätzlich verursachte Beschädigungen. Die Tragetasche ist vom Zusatzschutz nicht umfasst.
Der Schutz wird unmittelbar vom Vermieter gewährt. Es handelt sich nicht um eine Versicherung bei einem externen Versicherungsunternehmen. Normale Abnutzung bleibt auch ohne Zusatzschutz kostenfrei. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln bestehen unabhängig davon, ob der Zusatzschutz gebucht wurde.

9. Gesetzliches Rücktrittsrecht

Für die Vermietung der Skiausrüstung zur Freizeitnutzung innerhalb des bei der Buchung verbindlich vereinbarten Mietzeitraums besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Davon unabhängig gewährt der Vermieter die nachstehende freiwillige kostenlose Stornierungsmöglichkeit. Sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10. Freiwillige Stornierung

Eine Stornierung ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Abholtermin kostenlos möglich. Bereits geleistete Zahlungen einschließlich des Entgelts für einen mitgebuchten Bruch- und Beschädigungsschutz werden vollständig zurückerstattet.
Die Stornierung kann unter Angabe des Namens und, soweit vorhanden, der Buchungsnummer per E-Mail an office@pistenfit.at erfolgen. Für diese freiwillige Stornofrist ist der Eingang der Mitteilung maßgeblich.

Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf kostenlose freiwillige Stornierung. Bei Krankheit oder besonderen Umständen kann der Vermieter im Einzelfall eine Kulanzlösung anbieten.
Etwaige Zahlungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anzurechnende ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden berücksichtigt. Eine pauschale Stornogebühr wird mit diesen AGB nicht vereinbart. Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

11. Nichtnutzung und vorzeitige Rückgabe

Der Saisonpreis wird für die Bereitstellung der Ausrüstung während des vereinbarten Mietzeitraums vereinbart und ist nicht von der Anzahl der tatsächlichen Nutzungstage abhängig. Die bloße Nichtnutzung, eine freiwillige vorzeitige Rückgabe, ungünstige Schneeverhältnisse oder die Schließung einzelner Liftanlagen begründen für sich allein keinen vertraglichen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Gesetzliche Rechte, insbesondere wegen Mängeln, nicht erbrachter Leistungen oder sonstiger gesetzlicher Auflösungsgründe, bleiben unberührt.

12. Rückgabe

Die Ausrüstung ist spätestens zum Ende der vereinbarten Mietdauer vollständig einschließlich Tragetasche zurückzugeben. Sie soll trocken und von groben Verschmutzungen befreit sein. Der Vermieter organisiert im April einen Rückgabetermin am jeweiligen Kindergarten. Die organisatorischen Einzelheiten werden rechtzeitig per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Eine Rückgabe vor dem vereinbarten Mietende ist freiwillig; eine alternative fristgerechte Rückgabe kann mit dem Vermieter vereinbart werden. Kann der organisierte Rückgabetermin nicht wahrgenommen werden, ist rechtzeitig Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei verspäteter oder unvollständiger Rückgabe richten sich etwaige Ansprüche des Vermieters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Strafgebühr wird mit diesen AGB nicht festgelegt.

13. Mängel und Haftung

Der Vermieter stellt die Ausrüstung in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten und sicheren Zustand bereit.
Bei Mängeln und Schäden gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Unrichtige Angaben bei der Buchung führen nicht zu einem pauschalen Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls.

14. Datenschutz

Die zur Buchungsabwicklung, Auswahl, Einstellung, Übergabe und Rücknahme erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf Pistenfit.at. Eine Einwilligung in Werbung ist keine Voraussetzung für die Buchung.

15. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Für gerichtliche Zuständigkeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.